Betreuungsgeld

by wp_admin on 3. November 2015



Sinnvoll oder nicht – sollte das Betreuungsgeld abgeschafft werden?

Was ist besser? Kinder in die Kita bringen, um arbeiten zu gehen oder sie doch lieber bis zum 3. Lebensjahr zu Hause betreuen und dafür das Betreuungsgeld beantragen? Seit knapp zwei Jahren scheiden sich die Geister, wenn es um das Betreuungsgeld geht. Für die einen ist das Betreuungsgeld schlicht eine Herdprämie, für die anderen eine Anerkennung für alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollen.

Ist das Betreuungsgeld verfassungskonform?

Nicht nur die Experten streiten sich über den Sinn oder Unsinn des Betreuungsgeldes, auch das höchste deutsche Gericht muss sich jetzt damit befassen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird noch für dieses Jahr erwartet. Und je nachdem, wie die Richter in Karlsruhe entscheiden, kann es passieren, dass das Betreuungsgeld wieder gekippt wird. Das Prestigeprojekt der CSU gerät immer mehr in die Schusslinie und auch von Seiten des Koalitionspartners SPD gibt es immer mehr Bedenken.

Die Argumente der Gegner des Betreuungsgeldes

Manuela Schwesig, ihres Zeichens Bundesfamilienministerin, ist gegen die staatliche Unterstützung. Die SPD Politikerin nannte die Herdprämie eine „Fernhalteprämie“, die Frauen davon abhält, nach der Geburt des Kindes wieder einem Beruf nachzugehen. Gegner des Betreuungsgeldes sehen zudem eine Rückkehr zum überholten Rollenklischee, nach dem der Mann arbeiten geht und die Frau den Haushalt und die Kinder versorgt. Der Hamburger Minister Detlef Scheele (SPD), ebenfalls einer der Gegner der Herdprämie, ist der Meinung, dass der Besuch einer Kita für die Kinder mehr ist als nur eine Betreuung. Seiner Ansicht nach sollten Kinder mit Gleichaltrigen eine Kita oder einen Kindergarten besuchen und nicht nur zu Hause von der Mutter betreut werden.

Das sagen die Befürworter des Betreuungsgeldes

Die Befürworter des Betreuungsgeldes verstehen die staatliche Zuwendung als eine Art Anerkennung für alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Eltern sollten zudem die Freiheit haben und wählen können, wenn es um die Betreuung ihrer Kinder geht. Da der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und das Betreuungsgeld zeitgleich eingeführt wurden, hat der Gesetzgeber damit deutlich gemacht, dass nur die Eltern entscheiden sollten, wer ihre Kinder erzieht und betreut und nicht der Staat. Das ist zumindest die Ansicht der bayrischen Erziehungsministerin Emilia Müller (CSU).

Das sollten Sie zum Thema Betreuungsgeld wissen

Auch wenn das Betreuungsgeld in der Kritik steht, für das vierte Quartal des letzten Jahres wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamts für 386.483 Kinder Betreuungsgeld beantragt. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber Anfang des Jahres 2014, denn zu diesem Zeitpunkt gab es nur 146.000 Anträge.

Das Betreuungsgeld kann von beiden Elternteilen beantragt werden, die meisten Anträge (95 %) wurden aber von den Müttern gestellt. Auffallend sind die Unterschiede zwischen den neuen und alten Bundesländern. So wurden in Bayern 85.682 und in Nordrhein-Westfalen 85.311 Anträge gestellt, in den fünf neuen Ländern einschließlich Berlin waren es laut Statistischem Bundesamt im letzten Quartal 2014 aber nur 27.606 Anträge.

Bedenklich ist zudem, dass das Betreuungsgeld von vielen Migrantenfamilien sowie von bildungsfernen und sozial schwachen Familien beantragt wird. Gegner sehen hier im Betreuungsgeld eine Art Anreiz, um die Kinder von der Kita fernzuhalten.

Welche Voraussetzungen müssen für das Betreuungsgeld erfüllt werden?

Wer hat eigentlich Anspruch auf Betreuungsgeld? Alle Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 zur Welt kamen und die keine Leistung auf eine Förderung einer staatlichen Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflege in Anspruch nehmen, können Betreuungsgeld beantragen. Das Betreuungsgeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert, wird aber unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern einem Beruf nachgehen oder nicht. Die Dauer des Bezuges von maximal 22 Monaten schließt sich lückenlos an die Rahmenbezugszeit von 14 Monaten für das Elterngeld an.

Auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums können Eltern mehr Informationen bekommen.



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